MDR, GEZ, Landesmedienanstalt, Rundfunkbeitrag, ARD, ZDF, Deutschlandradio

Freitag, 8. Februar 2013

Rundfunkexperte Ronald Lässig erklärt GEZ-Beitrag

Gießener Zeitung, 07.02.2013

Gießen | Der neue GEZ-Beitrag stand am Abend im Mittelpunkt einer CDU-Veranstaltung in Gießen. Rundfunkexperte Ronald Lässig erklärte, was sich seit 1. Januar verändert hat. Die Zahlung ist künftig unabhängig von der Menge der Empfangsgeräte. Interessant sind vor allem die Gründe dafür.

Deutschland folgt anderen EU-Ländern

In den zurückliegenden Jahren sei in mehreren EU-Ländern das Gebührenmodell durch das von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängige Modell des Beitrags abgelöst worden, sagte Lässig. Er verwies darauf, dass eine solche Regelung durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun auch in Deutschland gelte, und zwar seit 1. Januar. Ronald Lässig, früher MDR-Journalist und heute Vizechef im Grundsatzausschuss der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM), bezeichnet es als demokratiefördernd, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu gestalten. Das sei nicht zum Nulltarif zu haben.

17,98 Euro monatlich für ARD, ZDF und Deutschlandradio

Im Unterschied zu einer Gebühr sei ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Nutzung einer Leistung gebunden, sondern allein für die Möglichkeit der Nutzung zu zahlen. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Damit entstand erstmals eine Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge. Der Beitrag deckt auch die privaten Autos aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Für vermietete Ferienwohnungen wird der ermäßigte Satz von 5,99 € gezahlt.

Befreiuung vom Rundfunkbeitrag möglich

Derjenige, der bestimmte Bedingungen erfüllt, könne sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen, sagte Lässig. Zu den Bedingungen zählten der Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Behinderte, die über “RF”-Merkzeichen im Ausweis verfügten, zahlten nur ein Drittel der Gebühr. Die Gäste der Veranstaltung waren sehr interessiert, immerhin geht es um ein Thema, das jeden betrifft, wenn gleich die Fragen im Details sehr unterschiedlich ausfielen. Als nützliche Informationsquelle, auf der eben solche Detailfragen beantworten sind, wurde die Homepage www.rundfunkbeitag.de benannt, die von offizieller Stelle betrieben und verwaltet wird. Auch ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst würden Fragesteller sicher nicht abweisen, sagte Lässig.

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