Medienexperte Ronald Lässig erklärt Rundfunkbeitrag
Passauer Neue Presse, 25.01.2013:
17,98 Euro monatlich für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Seit 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, der die Rundfunkgebühr ablöst. Wer wie viele Geräte hat, spielt keine Rolle mehr. Darüber referierte Medienexperte Ronald Lässig in Passau.
Über die Neuregelungen zum Rundfunkbeitrag ging es am Abend auf einer Veranstaltung der CSU. Der Medienexperte Ronald Lässig erläuterte die Änderungen, die seit 1. Januar 2013 gelten. Er verwies darauf, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sich traditionell vor allem durch eine Gebühr finanzierten, die von den Betreibern der Empfangsgeräte gezahlt werde. In den letzten Jahren sei in mehreren Ländern das Gebührenmodell durch das von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängige Modell des Beitrags abgelöst worden. In Deutschland habe der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun auch eine solche Regelung festgeschrieben, die am 1. Januar wirksam geworden sei, erklärte Lässig.
Im Unterschied zu einer Gebühr sei ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, sondern allein für die Möglichkeit zur Inanspruchnahme zu zahlen. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Damit entstand erstmals eine Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge. Der Beitrag deckt auch die privaten Autos aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Für vermietete Ferienwohnungen wird der ermäßigte Satz von 5,99 € gezahlt
Lässig verwies darauf, dass sich derjenige, der bestimmte Bedingungen erfüllt, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen kann. Zu den Bedingungen zählten zum Beispiel der Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Menschen mit Behinderung, die über “RF”-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis verfügten, zahlten nur ein Drittel der Gebühr. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert, immerhin geht es um ein Thema, das jeden betrifft, wenn gleich die Fragen im Details sehr unterschiedlich ausfielen. Als nützliche Informationsquelle, auf der eben solche Detailfragen beantworten sind, wurde die Homepage http://www.rundfunkbeitag.de benannt, die von offizieller Stelle betrieben und verwaltet wird.
17,98 Euro monatlich für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Seit 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, der die Rundfunkgebühr ablöst. Wer wie viele Geräte hat, spielt keine Rolle mehr. Darüber referierte Medienexperte Ronald Lässig in Passau.
Über die Neuregelungen zum Rundfunkbeitrag ging es am Abend auf einer Veranstaltung der CSU. Der Medienexperte Ronald Lässig erläuterte die Änderungen, die seit 1. Januar 2013 gelten. Er verwies darauf, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sich traditionell vor allem durch eine Gebühr finanzierten, die von den Betreibern der Empfangsgeräte gezahlt werde. In den letzten Jahren sei in mehreren Ländern das Gebührenmodell durch das von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängige Modell des Beitrags abgelöst worden. In Deutschland habe der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun auch eine solche Regelung festgeschrieben, die am 1. Januar wirksam geworden sei, erklärte Lässig.
Im Unterschied zu einer Gebühr sei ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, sondern allein für die Möglichkeit zur Inanspruchnahme zu zahlen. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Damit entstand erstmals eine Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge. Der Beitrag deckt auch die privaten Autos aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Für vermietete Ferienwohnungen wird der ermäßigte Satz von 5,99 € gezahlt
Lässig verwies darauf, dass sich derjenige, der bestimmte Bedingungen erfüllt, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen kann. Zu den Bedingungen zählten zum Beispiel der Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Menschen mit Behinderung, die über “RF”-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis verfügten, zahlten nur ein Drittel der Gebühr. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert, immerhin geht es um ein Thema, das jeden betrifft, wenn gleich die Fragen im Details sehr unterschiedlich ausfielen. Als nützliche Informationsquelle, auf der eben solche Detailfragen beantworten sind, wurde die Homepage http://www.rundfunkbeitag.de benannt, die von offizieller Stelle betrieben und verwaltet wird.
I.Schmidt - 26. Jan, 19:22